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Textfeld: Hausordnung
Textfeld: Die Hausordnung soll dazu beitragen, einen geregelten Schulalltag zu gewährleisten, so dass jede Schülerin und jeder Schüler ungehindert und gestört lernen kann und alle Lehrerinnen und Lehrer die Unterrichtsarbeit und außerunterrichtliche Arbeit mit hohem Niveau durchführen können.

1. Gewährleistung eines planmäßigen, ungestörten und effektiven  Unterrichts

 

1.1 Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler und Schülerinnen vor der Oberschule auf und suchen nach dem Klingelzeichen um 7.20 Uhr zügig zum Unterrichtsbeginn um 7.30 Uhr den zugeordneten Klassenraum auf.

Bei Stundenplanänderungen informieren sich die Schüler und Schülerinnen am Aushang neben dem Eingang zur Oberschule über die Raumverteilung oder werden durch die unterrichtende Lehrkraft eingewiesen.

 

1.2 Bei extremen Witterungsbedingungen wird nach Anweisung durch die Schulleitung vor Beginn des Unterrichtes Einlass gewährt.

 

1.3 Schüler und Schülerinnen, die zur ersten Stunde zu spät kommen, melden sich beim Schulleiter.

 

1.4 Sind Schüler / Schülerinnen 2x ohne triftigen Grund zu spät zum Unterricht erschienen, wird ein erneutes Zuspätkommen als unentschuldigt gewertet.

 

1.5 Bei Schülern und Schülerinnen, die durch bestimmte Umstände zur 2. bis 7. Stunde verspätet erscheinen, entscheidet der Lehrer über die Akzeptanz.

Liegt der begründete Verdacht von wiederholter Nachlässigkeit vor, verbleibt der Schüler / die Schülerin außerhalb des Klassenraumes an einem angewiesenen Aufenthaltsplatz und holt den Unterricht nach oder erhält eine unentschuldigte Fehlstunde.

 

1.6 Die Unterrichtsräume sind nur mit Genehmigung eines Lehrers zu betreten und nicht vor dem Klingelzeichen am Ende der Stunde zu verlassen.

 

1.7 Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn noch kein Fachlehrer / Vertretungslehrer anwesend ist, verständigt ein Klassensprecher die Schulleitung.

 

1.8 Essen und Trinken sind während des Unterrichtes aus hygienischen und pädagogischen Gründen nicht gestattet.

 

1.9 Aus den gleichen Gründen sind Kopfbedeckungen (Basecap usw.) vor Unterrichtsbeginn abzunehmen und warme Jacken, Mäntel usw. abzulegen.

 

1.10 Nach den einzelnen Unterrichtsstunden wechseln die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Klingelzeichen den Fachraum.

 

1.11 Nach der 4. Unterrichtstunde können zur Vorbeugung von Diebstahl die Schulsachen etc. in dem Raum eingeschlossen werden, in dem der Unterricht der 4. Stunde stattfand. Beim Vorklingeln zur 5. Stunde holen die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien und begeben sich zum Fachraum der 5. Stunde. Macht eine Schülerin / ein Schüler von dieser Sicherheitsmaßnahme keinen Gebrauch, haftet er / sie selbst für einen eventuellen Verlust.

 

1.12 In den großen Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Die Schüler, die am Schulessen teilnehmen bzw. die Pausenversorgung des Kiosks nutzen, verbringen die Pause in der Aula.

 

1.13 Das Verlassen des Schulgeländes in der Hofpause oder auch in den anderen Pausen ist nur mit Genehmigung eines Lehrers gestattet.

 

1.14 Bei Krankheit ist die Schule sofort durch die Eltern zu informieren (telefonisch oder persönlich). Am ersten Tag des Schulbesuchs ist dem Klassenlehrer unaufgefordert eine schriftliche Begründung des Fehlens vorzulegen. Der versäumte Unterrichtsstoff ist schnellstmöglich und selbstständig nachzuholen.

Dies trifft besonders für Mitschriften, Hausaufgaben und Arbeitsblätter zu.

 

1.15 Arzttermine sind im Allgemeinen nicht während der Unterrichtszeit zu planen. Freistellungen für notwendige Arzttermine während der Unterrichtszeit sind im Vorfeld beim Klassenlehrer zu beantragen.

 

1.16 Bei Fehlen eines Schülers / einer Schülerin bei wichtigen Arbeiten entscheidet der Fachlehrer über die Form der Nacharbeit. Liegt unentschuldigtes Fehlen vor, kann der Schüler / die Schülerin für nicht erbrachte Leistungen entsprechend benotet werden (Note 6).

 

1.17 Wird ein Schüler / eine Schülerin wegen Unterrichtsstörung des Raumes verwiesen, hält er / sie sich an einem angewiesenen Aufenthaltsplatz auf. Er /sie hat nach Absprache mit dem Fachlehrer die Gelegenheit, den Unterricht nachzuholen. Trifft er / sie die Absprache nicht oder erscheint nicht zum Termin, wird die nicht erbrachte Leistung entsprechend bewertet.

 

1.18 Unterrichtszeiten

Stunden

 

Kurzstunden

1.Stunde

7.30 - 8.15 Uhr

7.30 - 8.00 Uhr

2.Stunde

8.25 - 9.10 Uhr

8.10 - 8.40 Uhr

3.Stunde

9.25 - 10.10 Uhr

8.50 - 9.20 Uhr

 

 

Hofpause

4.Stunde

10.20 - 11.05 Uhr

9.35 - 10.05 Uhr

 

Hofpause

 

5.Stunde

11.30 - 12.15 Uhr

10.15 - 10.45 Uhr

6.Stunde

12.25 - 13.10 Uhr

10.55 - 11.25 Uhr

7.Stunde

13.20 - 14.05 Uhr

11.35 - 12.05 Uhr

 

1.19 Nach der letzten Stunde sind im jeweiligen Fachraum die Stühle hochzustellen.

 

1.20 Findet verkürzter Unterricht statt, dürfen Schüler, die das schriftliche Einverständnis ihrer Eltern vorlegen, ihren Nachhauseweg alleine antreten. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, verbleibt die Schülerin / der Schüler unter Aufsicht bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule.

 

2. Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zur Abwendung von Schäden an Personen und Sachwerten

 

2.1 Jeder Schüler verhält sich rücksichtsvoll und kameradschaftlich gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern und höflich und angemessen gegenüber Erwachsenen.

 

2.2 Schüler und Lehrer haben Anspruch auf ungestörten Unterricht.

 

2.3 Das Mitführen und der Konsum von Alkohol und Drogen vor Unterrichtsbeginn und während des gesamten Schulablaufes sind untersagt. Dies gilt auch für alle Formen von außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

 

2.4 Das Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler sowie für das gesamte Personal auf dem Schulgelände verboten. Das gilt auch für Veranstaltungen außerhalb der Schule (Exkursionen, Wandertage….).

 

2.5 Schülerinnen und Schüler, die zwischen den beiden Schulgebäuden wechseln, haben den kürzesten Weg unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung zu wählen und zügig das andere Gebäude aufzusuchen (ohne Raucherpausen).

 

2.6 Gebäude und Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Für mutwillige Beschädigung wird der Verursacher haftbar gemacht.

 

2.7 Abfälle aller Art sind in den bereitgestellten Papierkörben, Mülleimern zu entsorgen. Das betrifft den gesamten Schulkomplex.

 

2.8 Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.

 

2.9 Unfälle und Sachschäden in der Schule, auf dem Schulweg oder auf dem Schulhof sind sofort im Sekretariat zu melden.

 

2.10 Alle Handlungen, die andere gefährden, das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen sowie Feuerwerkskörpern und das hantieren mit Feuer ( auch Feuerzeuge) sind verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

 

2.11 Unterrichtsfremde Gegenstände (z.B. Walkman, andere Tonträger, Zeitschriften, Sportgeräte, Handys, Kopfhörer, kleine Bälle usw.) müssen zu Beginn des Unterrichtes verstaut werden, Handys sind dabei auszuschalten. Das benutzen der Fotofunktion der Handys ist in der Schule nicht erlaubt. Das Spielen mit Bällen oder ballähnlichen Gegenständen ist in der Pausen in den Räumen und Fluren nicht gestattet. Das Mitbringen von Skateboards ist nicht gestattet.

2.12 Meldet sich ein Schüler 7 eine Schülerin während des Unterrichtes krank, veranlasst die Schulsekretärin, dass entweder ein Arzt gerufen wird oder die Eltern ihr Kind von der Schule abholen oder ihrem Kind gestatten alleine zum Arzt zu gehen. Für kurzzeitiges Unwohlsein steht außerdem eine Liege im Oberschulteil zur Verfügung.

 

2.13 Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat anzumelden. Sie dürfen sich nur mit Einverständnis der Schulleitung in der Schule oder auf dem Schulgelände aufhalten.

 

2.14 Bei Auftreten eines Katastrophenfalles sind die Klassenräume schnellstmöglich laut Evakuierungsplan zu verlassen. Anweisungen der Lehrer / Hausmeister sind unbedingt Folge zu leisten.

 

 

Verstöße gegen die Hausordnung ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.